EKOenergie von On-Site Anlagen und PPAs

Erneuerbare Energie kann das EKOenergie Ökolabel tragen, wenn EKOenergies Kriterien erfüllt sind, unabhängig von der Beschaffungsmethode.

Das Interesse der Verbraucher unser Label für erneuerbare Energien zu verwenden, die sie durch Power Purchase Agreements (PPAs) kaufen oder On-Site produzieren, wächst. Im Folgenden geben wir einen Überblick über Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um unser Label für diese Energiequellen verwenden zu können.

Verbraucher, die es in Betracht ziehen EKOenergies Namen und Logo in ihrer Kommunikation zu verwenden können genauere Informationen auf der Seite unser Logo in Ihrer Kommunikation finden. Wir empfehlen Ihnen vor allem EKOenergies Brand Book zu lesen.

Power Purchase Agreements (PPAs)

Erneuerbare Energie, die durch einen PPA-Vertrag erworben wird, kann unter den folgenden Bedingungen als EKOenergie gelabelt werden:

  • Mindestens eine der direkt beteiligten Vertragsparteien (Energieversorger, Dienstleister, Montagefirma, Verbraucher, etc.) hat die EKOenergie-Vereinbarung unterzeichnet.
  • Alle in der EKOenergieVereinbarung und in den EKOenergie-Kriterien genannten Verpflichtungen müssen erfüllt sein. Dazu gehören die Benennung einer Kontaktperson und die Zahlung der EKOenergie-Gebühr (0,08 €/MWh) und des Beitrags zu unserem Klimafonds (0,10 €/MWh). Für Wasserkraft müssen zusätzlich 0,10 €/MWh an den EKoenergie-Umweltfonds gezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten über Strom, Gas und Wärme.

Das EKOenergie-Ökolabel für Energie von On-Site Anlagen

Energie, die vor Ort (On-Site) produziert wird, z.B. durch PV-Dachflächen, kann das EKOenergie-Ökolabel tragen.

Durch die Kennzeichnung der vor Ort erzeugten und verbrauchten Kilowattstunden mit dem EKOenergie-Label

  • zeigen Verbraucher, dass sie global denken und lokal handeln,
  • helfen sie uns, die Nutzung erneuerbarer Energien weltweit zu fördern,
  • unterstützen sie die Finanzierung von netzunabhängigen Solaranlagen in Entwicklungsländern,
  • können sie unser international anerkanntes Logo in ihrer Kommunikation verwenden.

Für mehr Information zur Verwendung unseres Logos in Ihrer Kommunikation, sehen Sie EKOenergies Brand Book.

Allgemeine Regeln, um unser Logo für On-Site erzeugte Energie zu verwenden

  • Unsere Nachhaltigkeitskriterien müssen erfüllen werden. Für On-Site Solar bedeutet das, dass die Anlagen sich auf Dächern oder außerhalb von Naturschutzgebieten befinden müssen. Besuchen Sie unsere Seiten über Strom, Gas und Wärme für mehr Informationen.
  • Verbraucher, deren Jahresverbrauch aus On-Site Anlagen weniger als 200 MWh beträgt, müssen das EKOenergie-Sekretariat informieren, um EKOenergies Namen und Logo verwenden zu können. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, allerdings ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem EKOenergie-Sekretariat notwendig und eine freiwillige Zahlung an unseren Klimafonds sehr empfehlenswert – da dieser zur Finanzierung von Projekten für erneuerbare Energien in Entwicklungsländern beiträgt.
  • Wenn der Jahresverbrauch aus On-Site Energie mehr als 200 MWh beträgt, muss der Verbraucher einen Mindestbeitrag von 0,10 €/MWh in EKOenergies Klimafonds einzahlen. Im Falle von Wasserkraft muss ein weiterer Beitrag von 0,10 €/MWh für EKOenergies Umweltfonds geleistet werden.
  • Wenn der Jahresverbrauch aus On-Site Anlagen mehr als 1000 MWh beträgt, muss der Verbraucher unsere EKOenergie-Vereinbarung unterzeichnen oder mit einem autorisierten EKOenergie-Verkäufer oder -Dienstleister zusammenarbeiten. In diesem Falle, müssen 0.08 €/MWh zusätzlicher Beitrag zu den 0.10 €/MWh Beitrag für den EKOenergie-Klimafonds gezahlt werden. (Bei Wasserkraft zusätzliche 0.10 €/MWh an den Umweltfonds.)

EKOenergies autorisierte Verkäufer oder Dienstleister können mehrere Nutzer von On-Site produzierter Energie vertreten, als Kontaktstelle zwischen ihnen und dem EKOenergie-Sekretariat fungieren, Nachweise über die produzierten und Verbrauchten Mengen erstellen und die oben genannten Zahlungen einziehen. In diesem Fall sind die Beiträge für die Gesamtmenge der durch das autorisierte Unternehmen vertretenen Verbraucher zu entrichten, d.h. auch kleinere Mengen werden zusammengefasst und als Ganzes betrachtet.

Wenn die On-Site Installation an das Stromnetz angeschlossen ist, gelten folgende zusätzliche Anforderungen:

  • Wenn der Verbraucher nicht mit einem autorisierten EKOenergie-Verkäufer oder -Dienstleister zusammenarbeitet, muss er einen EKOenergie-gelabelten Stromvertrag, für den Standort der erneuerbaren Energien Anlage, haben, wann immer dies möglich ist.
  • Für die On-Site verbrauchte Energiemenge können keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden. Wenn solche Zertifikate trotzdem ausgestellt wurden, müssen sie im Namen des Verbrauchers eingelöst werden, um den Verbrauch vor Ort abzudecken. Dies ist notwendig, um Doppelzählung zu vermeiden.
  • Um das Ökolabel für eine netzgekoppelte Anlage mit einem Doppeltarifzähler (Net Metering) zu verwenden, muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein: Entweder muss der Eigentümer nachweisen, dass niemand Herkunftsnachweise für diese Produktion ausgestellt hat oder alle ausgestellten Herkunftsnachweise müssen im Namen des Verbrauchers eingelöst werden.