Rückverfolgung von Energie

grid overview showing the path of green reenewable energy

Für EKOenergie ist es wichtig, dass der Ursprung sauberer Energie zuverlässig nachvollzogen werden kann. Dadurch soll sicherstellt werden, dass:

  • Energie in Übereinstimmung mit unseren Nachhaltigkeitskriterien erzeugt wurde.
  • Erneuerbare Energie nicht doppelt gezählt wird.

Unternehmen legen zunehmend Wert auf einen Bezug von Ökostrom. Aus diesem Grund werden Rückverfolgungssysteme für verschiedene Arten erneuerbarer Energien entwickelt. EKOenergie verfolgt die Entwicklungen der Rückverfolgung von erneuerbarem Strom, erneuerbarem Gas und erneuerbarer Wärme genauestens.

Nachfolgend finden Sie mehr Informationen sowie eine Übersicht über Rückverfolgungssysteme, mit denen der Ursprung von EKOenergie-gelabelter Energie nachgewiesen werden kann.

Rückverfolgung von Strom

Strom kann nicht über das Stromnetz nachverfolgt werden. Der gesamte erzeugte Strom, aus sauberen Energiequellen oder aus fossilen Brennstoffen, wird beim Einspeisen in das Stromnetz gemischt. „Book and Claim“-Systeme (wie Herkunftsnachweise bzw. Guarantees of Origin und I-RECs) wurden entwickelt, um es den Verbrauchern zu ermöglichen, eine bestimmte Menge und Art von erneuerbarem Strom als ihren eigenen zu beanspruchen. Hierbei handelt es sich um Datenbanken, in denen Produzenten registrieren oder „buchen“ können, wie viel, wann und wie sie erneuerbaren Strom erzeugt haben. Anhand dieser Informationen können Verbraucher den Ökostrom „beanspruchen“. Energieattribut-Zertifikate (EACs) werden als Nachweis für den Kauf von Strom aus erneuerbaren Quellen ausgestellt. Der Kauf von Ökostrom ist nicht möglich, ohne die Herkunft dieser Zertifikate nachzuweisen.

Die Hauptziele der Rückverfolgungssysteme bestehen darin, den Verbraucher zu informieren und Doppelzählungen zu vermeiden. Die Vermeidung von Doppelzählungen ist wichtig, um sicherzustellen, dass kein anderer Verbraucher behauptet, denselben Ökostrom wie ein anderer zu beziehen.

Zertifikate aus nachhaltigen Quellen müssen gemäß den Richtlinien des Greenhouse Gas Protocol Scope 2 verwendet, annulliert und eingelöst werden. Die Ausstellung und Einlösung aller vertraglichen Elemente soll so nahe wie möglich zu dem tatsächlichen Energieverbrauch stattfinden und alle vertraglichen Elemente sollen aus demselben Markt bezogen werden, in dem auch die Berichterstattung über den Stromverbrauch des Unternehmens stattfindet. Direktes Zitat: “All contractual instruments used in the market-based method for Scope 2 accounting shall be issued and redeemed as close as possible to the period of energy consumption to which the instrument is applied” und “shall be sourced from the same market in which the reporting entity’s electricity-consuming operations are located.” (Seite 60). Wenn Sie Elektrizität mit dem EKOenergie-Label verwenden, werden diese Kriterien erfüllt.

Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin)

In Europa werden Zertifikate zur Rückverfolgung als Guarantees of Origin (GO) bzw. im deutschsprachigen Raum als Herkunftsnachweise (HKN) bezeichnet. Nationale Register für Herkunftsnachweise werden von staatlich beauftragten Stellen wie Regulierungsbehörden oder Netzbetreibern geführt. Zur Rückverfolgung von Strom in der EU arbeitet das EKOenergie Ökolabel mit Herkunftsnachweisen.

Rechtsgrundlage für das System ist Artikel 15 der Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Ab 2021 wird diese Richtlinie durch Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ersetzt.

RECs

In den USA und Kanada werden Zertifikate zur Rückverfolgung von Strom als Renewable Electricity Certificates (RECs) bezeichnet. Ein Besitz von RECs ist erforderlich, um den Bezug von erneuerbarem Strom nachzuweisen.

Lesen Sie mehr im Artikel „Die Rechtsgrundlage für Zertifikate für erneuerbare Energien“ des Center for Resource Solutions.

Für die Verwendung des EKOenergie-Labels in den USA und Kanada sind RECs erforderlich.

I-REC Zertifikate

Der International REC Standard ist eine gemeinnützige Organisation, die sich weltweit für die Bereitstellung robuster Attributverfolgungssysteme (EAC-Systeme) einsetzt.

Als Energie-Umweltzeichen arbeitet EKOenergie mit I-RECs zusammen, um ein standardisiertes Rückverfolgungssystem in Länder, wie beispielsweise die Türkei, China, Indien, Brasilien, Mexiko, Indonesien und Südafrika zu bringen. Eine Liste der Länder mit I-REC-Registern finden Sie auf der I-REC-Website.

EKOenergie akzeptiert I-REC-Zertifikate für die Stromrückverfolgung von EKOenergie-gelabelter Energie,

  • wenn die I-RECs innerhalb von 12 Monaten nach der Stromproduktion eingelöst werden.
  • wenn dieselbe Stromproduktion, die für die I-RECs genutzt wurde, nicht zur Erzeugung von Emissionsgutschriften verwendet wurde.

Nationale Rückverfolgungszertifikate und andere Instrumente zur Rückverfolgung

EKOenergie ist generell offen für die Zusammenarbeit mit anderen Rückverfolgungssystemen, sofern diese unsere Kriterien erfüllen. Doppelzählungen müssen vermieden werden und Informationen müssen transparent zur Verfügung stehen. Verschiedene Zertifikatsschemata können sich ergänzen, dies kann jedoch die Gefahr einer Doppelzählung bergen.

Sonderfälle werden auf der Grundlage des Landes bewertet, in dem der Strom verbraucht wird. Bei Fragen können Sie sich gerne an das EKOenergie-Sekretariat wenden.

Das EKOenerige-Label wurde für Strom verwendet, der über TIGR-Zertifikate in Ostasien zurückverfolgt wird. Hier andere Instrumente in einigen der Länder, in denen EKOenergie aktiv ist:

Japan: J-Credits, Green Power Zertifikate und Non Fossil Value Credits (NFC) werden momentan in Japan verwendet. Neben dem RE100 und dem CDP verfolgt EKOenergie auch aufmerksam die Entwicklungen in Japan und akzeptiert derzeit alle vier verfügbaren Systeme.

Taiwan: Üblicherweise werden in Taiwan I-RECs bevorzugt. EKOenergie akzeptiert aber auch taiwanesische RECs (T-RECs).

Australien: Die Erzeugung und der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen in Australien erfolgen über australische RECs. Dazu gehören kleine Technologiezertifikate (STCs) und große Generierungszertifikate (LGCs). Australische RECs werden für die Verfolgung von EKOenergie-gelabeltem Strom in Australien akzeptiert.

Rückverfolgung von On-Site-Produktionen, PPAs und Stromverträgen

Neben Ökostromverträgen sind On-Site-Produktionen, PPAs (Power Purchase Agreements) und der Erwerb entbündelter Zertifikate weitere Möglichkeiten, um Strom aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Unabhängig von der Methode sorgt das EKOenergie-Umweltzeichen dafür, dass Doppelzählungen vermieden werden. Das heißt, wenn der erzeugte Strom über das Netz fließt, können die Verbraucher nur behaupten, erneuerbaren Strom zu nutzen:

  • wenn die EACs für diese Produktion ausgestellt wurden und
  • wenn diese im Namen des Verbrauchers storniert wurden.

Bei der On-Site-Produktion werden in der Regel keine Rückverfolgungszertifikate ausgestellt, da der Strom direkt an einen bestimmten Verbraucher geliefert wird, ohne das Netz zu passieren. Wenn jedoch EACs für solchen lokal verbrauchten Strom ausgestellt werden, sollten diese im Namen des lokalen Verbrauchers storniert bzw. eingelöst werden, um das Risiko einer Doppelzählung zu vermeiden. Erfahren Sie mehr über EKOenergie für eigene Anlagen.

Im Webinar Renewable Corporate Sourcing erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen: Ein Crashkurs von SolarPower Europe und RE-Source (von 3:43 bis 15:45).

Import und Export von Zertifikaten

EKOenergie erlaubt die Verwendung von Rückverfolgungszertifikaten im selben Strommarkt, in dem der Strom auch erzeugt wurde. Die EKOenergie-Kriterien legen fest, dass der Verbraucher immer über das Herkunftsland oder die Region des von ihm gekauften Stroms informiert werden muss.

EKOenergie-gelabelte Energie entspricht dem Standard des Greenhouse Gas Protocol sowie den von CDP unterstützten Standards. In Fällen, in denen in bestimmten Ländern keine Rückverfolgungszertifikate verfügbar sind, können wir unserer Ansicht nach mit Flexibilität die richtigen Signale für den Markt setzen und so zur Entwicklung einer zuverlässigen Rückverfolgung beitragen.

Rückerfolgung von erneuerbarem Gas

old gaspipe ending in nature

EKOenergie strebt die Zusammenarbeit mit zuverlässigen und unabhängigen Rückverfolgungssystemen für Gas an, die allen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen und eine Doppelzählung ausschließen.

Wünschenswert wäre es, wenn es nur ein zugelassenes Rückverfolgungssystem pro Land oder pro Gas Typ, d. H. Biogas, Power-to-Gas usw. gibt. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.

Wenn es in einem bestimmten Land kein Rückverfolgungssystem gibt, bewertet der EKOenergie-Vorstand die vom Verkäufer vorgeschlagene Möglichkeiten zur Rückverfolgung. Die Genehmigung eines solchen Systems ist temporär. Private Rückverfolgungssysteme werden automatisch durch offizielle Systeme ersetzt, sobald diese existieren.

EKOenergie akzeptiert derzeit:

  • alle bestehenden Biomethanregister in der EU (EU-Herkunftsnachweise für erneuerbares Gas)
  • UK Green Gas Certification Scheme
  • das Herkunftsnachweissystem von CertifHy für Wasserstoff

Weitere Informationen zur Rückverfolgung von erneuerbarem Gas finden Sie in Kapitel 5 der EKOenergie-Kriterien für erneuerbares Gas.